Ardacon und das Gesetz DBA (laut dem niederländischen Gesellschaftsrech)

Ardacon und das Gesetz DBA (laut dem niederländischen Gesellschaftsrecht)

Am 1. Mai 2016 trat das (niederländische) Gesetz DBA (Deregulierung Beurteilung Arbeitsverhältnisse) in Wirkung. Dieses Gesetz soll der Scheinselbständigkeit bestimmter Gruppen sogenannter „ZZP-er“ (Selbstständige ohne Personal) ein Ende setzen. Kunden, die Geschäfte mit Ardacon machen, brauchen sich nicht zu fürchten, anschließend auf eine Scheinkonstruktion angesprochen zu werden. Ardacon hat sich nämlich so organisiert, dass keine Autoritätsbeziehung zwischen dem Ardacon-Berater und dem Klienten entsteht.

Ein Kunde schließt einen Vertrag mit Ardacon. Ardacon entscheidet, welcher Berater für den jeweiligen Auftrag am besten geeignet ist und schickt diesen zum Kunden. Für Projekte, bei denen Know-how für mehrere Fachgebiete notwendig ist, wird Ardacon nach Rücksprache mit dem Klienten mehrere Berater einsetzen.

Sollte ein Berater krank sein oder laut Kunden nicht den Anforderungen entsprechen, schickt Ardacon einen ihrer anderen Berater zum Kunden. Da Ardacon über mehrere ABAP-Berater und funktionale Berater mit sehr breiter und langjähriger Erfahrung verfügt, ist es möglich, dass diese Berater für einander einspringen.

Ardacon Berater sind eigenverantwortlich, ihren Wissensstand auf aktuellem Niveau zu halten. Die Kosten für diese Kurse und Ausbildungen hat der Berater selbst zu tragen. In einigen Fällen werden die Kurse gemeinsam im Hause oder zusammen mit einem Klienten gegeben. Das spart Kosten und macht auch mehr Spaß. In diesen Fällen werden die Kosten für die Berater im Nachhinein in Rechnung gestellt.

Ardacon investiert in Marketing, Vertrieb und das eigene Unternehmen. Ein Beispiel dafür ist die neue Website, aber auch die Weihnachtskarten und Weihnachtsaktionen, die jedes Jahr organsiert werden. Ardacon investiert außerdem in eigene Betriebssysteme, wie zum Beispiel das Ardacon Billing-System.

Kettenhaftungsgesetz (laut dem niederländischen Gesellschaftsrecht)

Die Ardacon Berater sind alle als Direktor-Großanteilseigener (DGA) durch ihre eigene Privatgesellschaft (BV) angestellt. Über diese Privatgesellschaft werden sowohl Einkommensteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Jeder Berater muss jährlich an Ardacon ein Prüfungsurteil eines Wirtschaftsprüfers als Beweis vorlegen, dass diese Abgaben tatsächlich bezahlt wurden. Eine Bürgschaft mithilfe eines sogenannten niederländischen G-Kontos (niederländisches blockiertes Konto für Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben des Subunternehmers, sog. Kettenhaftung) ist daher nicht notwendig und auch nicht möglich. Da die Firma Ardacon als Privatgesellschaft (BV) kein Personal angestellt hat, kann sie keinen Anspruch auf ein sogenanntes G-Konto nehmen. Darüber hinaus ist ein G-Konto nur gedacht für Aktivitäten körperlicher Natur, die Beratungen von Ardacon werden jedoch eingestuft als intellektuelle Arbeit.

Ardacon Consulting BV ist gegenüber den Steuerbehörden verantwortlich, falls einer ihrer Berater seine/ihre Verpflichtungen nicht erfüllt hat. Ardacon bürgt auf diese Weise für die Steuerverpflichtungen ihrer Berater und gewährleistet damit ihren Klienten Freiheit von Ansprüchen.

Versicherungen

Wir hoffen, dass es niemals notwendig sein wird, aber sollte einmal etwas passieren, ist es gut zu wissen, dass Ardacon gut versichert ist. Die Firma Ardacon hat ihre Arbeit abgesichert durch:

  • eine Berufshaftpflichtversicherung;
  • eine Betriebshaftpflichtversicherung;
  • eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung).